Willkommen in der Holzklasse Pflegegrad 1 …

… hieß es bis Ende Mai für 89.083 Pflegebedürftige (GKV). Sie hatten ab dem 01.01.2017 erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragt.

Ergebnisse der Erstbegutachtungen in Zeitraum Januar bis Mai 2017

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) prüften im o. g. Zeitraum bei 349.337 Erstantragstellern, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Mit diesem Ergebnis:
Erstbegutachtung 1.1.-31-5.2017
© Carmen P. Baake

Fast jeder zweite Erstantragsteller bekommt kein Pflegegeld

Von den insgesamt 349.337 im o. g. Zeitraum begutachteten Erstantragstellern haben 159.189 keinen Anspruch auf Pflegegeld. Das ist fast jeder zweite Erstantragsteller.
Das sind die Erstantragsteller, bei denen kein Pflegegrad festgestellt wird, und diejenigen, die Pflegegrad 1 erhalten. Erstantragsteller mit diesem Pflegegrad haben nur auf einige Leistungen der Pflegeversicherung Anspruch. Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder Tages- und Nachtpflege gehören nicht dazu.

Holzklasse Pflegegrad 1 reißt Versorgungslücke

An der Versorgung, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Tag für Tag brauchen, beteiligt sich die Pflegekasse mit insgesamt 125 € pro Monat an den Kosten für Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege, Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Die Pflegekasse überweist diese 125 € nicht einfach z. B. am Monatsanfang auf das Konto dieser Pflegebedürftigen. Nein, sie müssen der Pflegekasse erst die entstandenen Kosten nachweisen.

Sie fragen sich, was nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind? Da sind Sie nicht alleine. Vielen Betroffenen geht es ebenso. Kein Wunder. Es gibt aktuell viel zu wenig solcher Angebote, um flächendeckend Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 zu unterstützen.

Viele fragen darum bei ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen nach und stellen erschrocken fest, dass. 125 € pro Monat oft nur für 3 bis 4 Stunden Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft reichen.

Pflegende Angehörige stehen in der Holzklasse Pflegegrad 1 im Regen

Pflegende Angehörige gehen leer aus. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Die Pflegekasse zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Und wer noch auf eine gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit gehofft hatte, wird im Pflegegrad 1 enttäuscht.

Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt. Sie führt bis Ende Juni 2017 eine statistische Auswertung zum einrichtungseinheitlichen Eigentanteil durch.