Vorlagefrist für neue Begutachtungsrichtlinie läuft ab

Heute (24.5.2016) läuft die Frist für die Pflegekassen zur Erarbeitung der neuen Begutachtungsrichtlinie ab.

Die überarbeiteten Richtlinien müssen bis spätestens 24. Mai 2016 dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorliegen. Das Ministerium hat dann zwei Monate Zeit (also bis 23. Juli 2016) die neuen Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.

Diese Fristen ergeben sich aus § 17a Abs. 1 SGB XI. Es findet sich dort eine Weisung an den GKV-Spitzenverband zu einer termingebundenen Anpassung der Begutachtungs-Richtlinien um die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sicherzustellen.

Inkrafttreten wird die Begutachtungsrichtlinie selbst erst am 1. Januar 2017.