Ab 1.1.2017 ändert sich einiges im Pflegerecht: Das Pflegestärkungsgesetz II tritt endlich in Kraft und mit ihm das neue Begutachtungsassessment, die Einstufung in Pflegegrade und der neue Pfegebedürftigkeitsbegriff. Vieles wird sich für Pflegeberatungen, Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Verbände und Vereine ändern. Expertin Carmen P. Baake klärt in ihren Videos auf: Was bedeuten bestimmte Neuerungen des PSG II eigentlich für die Praxis?
Carmen P. Baake berät seit mehreren Jahren Pflegedienste und Sozialstationen. Sie ist Herausgeberin des Beraterbrief Pflege, Autorin der bei WALHALLA erscheinenden Fachliteratur zum Neuen Begutachtungsassessment (für Erwachsene und für Kinder) sowie des NBA-Tools zur Berechnung der Pflegegrade.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das neue Begutachtungsverfahren ab 1.1.2017
Heimkosten Teil 1 – der neue einrichtungseinheitliche Eigenanteil
Heimkosten Teil 2 – Besitzstandschutz
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Abrechnungsbetrug in der Pflege: So wählt man den richtigen Pflegedienst