Verfassungklage gegen Pflegenotstand gescheitert

In einem am 19. Februar 2016 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere vom Sozialverband VdK unterstützte Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die sechs Beschwerdeführer hatten gerügt, dass der Staat nichts gegen den Pflegenotstand unternehme und er damit seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern verletze (Aktenzeichen: 1 BvR 2980/14).

Sie befürchten, dass sich ihr eigener Gesundheitszustand verschlimmere und sie dann in Zukunft auf die Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen seien. Zwei der Beschwerdeführer sind mittlerweile an Demenz erkrankt, zwei weitere sind auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigen Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst. Sie hatten argumentiert, dass sie im Falle einer Heimunterbringung von „gravierenden Versorgungsmängeln“ betroffen wären, darunter etwa eine mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung. Trotz dieser schlechten Betreuungslage bleibe der Staat weitgehend untätig.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden als unzulässig ab. Weder hätten die Beschwerdeführer ausgeführt, wieso die landes- und bundesrechtlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung in Heimen unzureichend seien, noch sei aufgeführt worden, wie sich die Pflegesituation durch staatliche Maßnahmen nachweislich verbessern lasse.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2016 des Bundesverfassungsgerichts.

Aus ähnlichen Gründen hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Augsburger Pflegeheimleiters als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 2668/14).