Die Aufwandsentschädigung des Betreuers steht einem Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG entgegen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 15 K 3228/16 E). Kein Anspruch auf einen Pflege-Pauschbetrag bei Aufwandsentschädigung für Betreuer weiterlesen
Archiv der Kategorie: Rechtsprechung
Patientenrecht: Höchstfristen der Krankenkassen zur Antragsbearbeitung
Am 9. November 2016 hat Karl-Josef Laufmann, Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Studie zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes, das vor drei Jahren in Kraft getreten ist, vorgestellt.
Die Studie des IGES-Instituts zeigt: Versicherte und Patienten wissen inzwischen in vielen Bereichen sehr gut über ihre Rechte und Pflichten Bescheid. An einigen Stellen gibt es jedoch weiterhin Handlungsbedarf, so die Studie. Insbesondere informieren die Krankenkassen ihre Versicherten nicht ausreichend über die gesetzlichen Fristen bei Leistungsanträgen.
Dies sei zumindest hier auf FOKUS Pflegerecht nachgeholt. Hier die Fristen zum Nachlesen: Patientenrecht: Höchstfristen der Krankenkassen zur Antragsbearbeitung weiterlesen
Leistungskürzungen wegen Pflegebetrug: erste Entscheidung des Sozialgerichts Berlin
Im Frühjahr diesen Jahres schlugen die Wellen hoch, als BKA-Ermittlungen einen Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten in Millionenhöhe aufdeckten. Wir berichteten ausführlich in verschiedenen Beiträgen darüber sowie über verbesserte Kontrollmöglichkeiten, die insbesondere durch das Pflegestärkungsgesetz III eingeführt werden.
Nun erging mit dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin am 26.10.2016 die erste Entscheidung gegen eine Pflegebedürftige, die zusammen mit dem Pflegedienst an einem solchen Betrug beteiligt war.
Das Sozialgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass das Sozialamt die Sozialhilfe der Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen darf, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durchsetzen.
Noch ist dieser Beschluss nicht rechtskräftig. Er kann von der Pflegebedürftigen mit der Beschwerde zum Landessozialgericht angefochten werden. Dennoch zeigt dieser Beschluss deutlich auf, welchen Risiken sich Pflegebedürftige aussetzen, wenn sie nicht genau prüfen, was sie Pflegediensten unterschreiben – oder noch schlimmer, wenn sie willentlich mit betrügerischen Pflegediensten zusammenarbeiten.
Im Folgenden daher ausführlicher die Fallbeschreibung auf Basis der Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin vom 2.11.2016; der Beschluss selbst kann über www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgelesen werden.
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So konkret wie möglich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
„Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.“ – so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16).
Dieser Beschluss gleicht einem Paukenschlag gegen formularhaft verfasste bzw. ausgefüllte Patientenverfügungen. Denn der BGH lässt zu allgemein gehaltene Formulierungen wie der Wunsch nach einem „würdevollen Sterben“ oder die Ablehnung „lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht mehr gelten. Sie sind ihm nicht konkret genug. Bereits verfasste Verfügungen und Vollmachten sind dahingehend also dringend zu überprüfen.
Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Dreißig Prozent der Deutschen haben bislang eine Patientenverfügung abgefasst. Viele sind sich nicht sicher, ob ihre Dokumente praxistauglich sind. Deshalb ist es gut, dass der BGH mit seinem Beschluss für Klarheit gesorgt hat. Formulierungen in Patientenverfügungen müssen hinreichend konkret sein. Denn schließlich geht es um Entscheidungen über Leben und Tod. Ankreuzformulare sind deshalb in der Regel unzureichend und wiegen die Verfasser in falscher Sicherheit. Nach dem Beschluss sind Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Dokumente zu überprüfen.“
Hier eine Zusammenfassung des Beschlusses: So konkret wie möglich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen weiterlesen
BSG: Berücksichtigung von Tariflöhnen bei der Vergütung für häusliche Krankenpflege
Mit zwei Urteilen (Az.: B 3 KR 25/15 R und B 3 KR 26/15 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) am 23.06.2016 zwei Schiedssprüche zur Vergütung für häusliche Krankenpflege in Hessen gekippt. Tarifsteigerungen hätten von den Krankenkassen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Es fehle jedoch an Nachweisen, dass Tariflöhne tatsächlich gezahlt werden und dass eventuelle Wirtschaftlichreserven ausgeschöpft seien.
Darum heißt es nun für Krankenkassen und Verbände der Pflegedienste in Hessen: Zurück an den Verhandlungstisch und alle Unterlagen vorlegen!
Eine Zusammenfassung von Carmen P. Baake. BSG: Berücksichtigung von Tariflöhnen bei der Vergütung für häusliche Krankenpflege weiterlesen