Von Januar bis Mai 2017 begutachtete der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 349.337 Erstantragsteller. Bei 279.231 Erstantragstellern wurde ein Pflegegrad festgestellt. Mehr Leistungsempfänger durch neues Begutachtungsverfahren, oder ..? weiterlesen
Archiv der Kategorie: Meinungen
Willkommen in der Holzklasse Pflegegrad 1 …
… hieß es bis Ende Mai für 89.083 Pflegebedürftige (GKV). Sie hatten ab dem 01.01.2017 erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragt. Willkommen in der Holzklasse Pflegegrad 1 … weiterlesen
Zauberformel: „Ich möchte alle Leistungen des SGB XI, die mir zustehen.“
So formlos und pauschal können Pflegebedürftige und Menschen ohne Pflegestufe, jedoch mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 45a SGB XI, ihren Anspruch auf alle Leistungen sichern, die ihnen aus der sozialen Pflegeversicherung zustehen.
So sieht es zumindest das Bundesversicherungsamt in seiner am 18. Januar 2016 veröffentlichten Rechtsauffassung zum Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Carmen P. Baake fasst dieses Schreiben praxistauglich zusammen: Zauberformel: „Ich möchte alle Leistungen des SGB XI, die mir zustehen.“ weiterlesen
Tarifauseinandersetzung und Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen
Die Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst ist in vollem Gange, mit Warnstreiks versucht die Arbeitnehmerseite ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Verhandlungspositionen liegen noch weit auseinander. Die Arbeitgeber boten zuletzt rund drei Prozent Einkommenssteigerung für zwei Jahre an, während die Gewerkschaftsforderung nach wie vor bei sechs Prozent liegt. Heute ist in Potsdam eine weitere Verhandlungsrunde angesetzt, wohl nicht die letzte. Am Ende wird man sich wohl „in der Mitte treffen“ – wie fast immer.
Steigende Tariflöhne haben auch Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen. Dies beschreibt und kommentiert Carmen P. Baake in diesem Beitrag. Tarifauseinandersetzung und Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen weiterlesen
Stumpfes Schwert? Die neue Übergangspflege
Der zum Jahreswechsel eingeführte Anspruch auf Übergangspflege nach § 37a SGB V geht momentan ins Leere, da es noch keine vertraglichen Grundlagen zwischen den Krankenkassen und den Pflegediensten gibt, zu welchen Preisen die neuen Leistungen abgerechnet werden können – so Andreas Kern , Vorsitzender des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) in der Pressemitteilung des Verbandes. Stumpfes Schwert? Die neue Übergangspflege weiterlesen