Der zum Jahreswechsel eingeführte Anspruch auf Übergangspflege nach § 37a SGB V geht momentan ins Leere, da es noch keine vertraglichen Grundlagen zwischen den Krankenkassen und den Pflegediensten gibt, zu welchen Preisen die neuen Leistungen abgerechnet werden können – so Andreas Kern , Vorsitzender des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) in der Pressemitteilung des Verbandes.
Hier zwei Zitate von Andreas Kern aus der Pressemitteilung, die den Stand der Dinge gut darstellt:
„Solange ungeklärt ist, welche qualitativen Anforderungen eine Pflegeeinrichtung erfüllen muss und welche Vergütung sie für Leistungen beanspruchen kann, wird sie diese nicht anbieten können. Der gesetzlich garantierte Leistungsanspruch der Versicherten läuft so zunächst einmal ins Leere.“
„Die Krankenkassen sind hier in der Pflicht, sich mit den Leistungserbringerverbänden zeitnah und nicht erst irgendwann in der zweiten Jahreshälfte auf sachgerechte Regelungen zu verständigen. Bis es soweit ist, bedarf es einheitlich geltender Übergangsregelungen, die landesweit die gleichen Konditionen vorsehen, zu denen die Leistungen erbracht werden können. Wir erwarten insofern von den Krankenkassen in allen Bundesländern, uns unmittelbar mitzuteilen, zu welchen Bedingungen und Vergütungen alle Pflegeeinrichtungen schon heute die neuen SGB V – Leistungen nach dem PSG II erbringen können, auch ohne aufwändige Einzelverhandlungen führen zu müssen! Denn in jedem Einzelfall die Konditionen erneut zu verhandeln ist sachlich nicht gerechtfertigt und im Ergebnis ein bürokratischer Irrsinn.“
Es gilt auch hier wie so oft im Gesundheitswesen: Der Gesetzgeber ist willig, allein es mangelt an der Umsetzung (oder Umsetzungsbereitschaft?) durch die Vertragspartner bzw. die Spitzenverbände. Diese füllen die im SGB V und SGB XI geregelten gesetzlichen Vorgaben mit Richtlinien, Empfehlungen, Verträgen mit Leben.
Fehlt es hier an einer Umsetzung, können Leistungsansprüche und Patientenrechte für Betroffene nur mit hohen bürokratischen Hürden und Streitereien mit den Kassen durchgesetzt werden.