Mit zwei Urteilen (Az.: B 3 KR 25/15 R und B 3 KR 26/15 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) am 23.06.2016 zwei Schiedssprüche zur Vergütung für häusliche Krankenpflege in Hessen gekippt. Tarifsteigerungen hätten von den Krankenkassen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Es fehle jedoch an Nachweisen, dass Tariflöhne tatsächlich gezahlt werden und dass eventuelle Wirtschaftlichreserven ausgeschöpft seien.
Darum heißt es nun für Krankenkassen und Verbände der Pflegedienste in Hessen: Zurück an den Verhandlungstisch und alle Unterlagen vorlegen!
Eine Zusammenfassung von Carmen P. Baake. BSG: Berücksichtigung von Tariflöhnen bei der Vergütung für häusliche Krankenpflege weiterlesen