Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege nicht mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen finanzieren können, tritt bei Bedürftigkeit die Sozialhilfe mit ergänzenden Leistungen, der „Hilfe zur Pflege“ ein. Vermögensschonbetrag bei der Hilfe zur Pflege erhöht weiterlesen
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Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Inhalt und Zeitplan zur Umsetzung
Ende April wurde der Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ in die Ressortabstimmung gegeben bzw. an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis 20. Mai 2016 verschickt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 – parallel mit den umfassenden Neuerungen des PSG II – in Kraft treten.
Dem Facebook-Auftritt von Mechthild Rawert (Bundestagsabgeordnete, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit) ist folgender Zeitplan zu entnehmen:
20. Mai 2016 | Frist für die Stellungnahme der Verbände |
30. Mai 2016 | Fachanhörung des Ministeriums |
Juni 2016 | Kabinettsbeschluss, Einbringung des Gesetzentwurfs |
23. September 2016 | Zuleitung des Entwurfs an den Bundesrat bzw. erste Behandlung in der 948. Sitzung des Bundesrates |
1. Januar 2017 | Inkrafttreten des Gesetzes |
Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind:
- Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie einer besseren Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote
- Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den sozialhilferechtlichen Vorschriften (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, BVG) und damit Herstellung einer weitgehenden Begriffsidentität zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA, Neues Begutachtungsassessment)
- Erweiterung bzw. Neufassung des Leistungskatalogs der Hilfe zur Pflege
- Auflösung von Schnittstellenproblematiken in den sozialen Leistungssystemen, insbesondere Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe zur Pflege sowie bei Teilhabe-Elementen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Inhalt und Zeitplan zur Umsetzung weiterlesen