Schlagwort-Archive: PSG II

Anpassung der Krankentransport-Richtlinie an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Krankentransport-Richtlinien regeln die Details zur ärztlichen Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten.

Nach dem aktuellen Wortlaut von § 8 Abs. 1 der Richtlinie können auch Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden, wenn der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“, “Bl“ oder “H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegt.

Dieser Wortlaut würde ab 1. Januar 2017 bedeuten, dass aufgrund der Überleitungsregeln Patienten ab dem Pflegegrad 3 Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden könnten (Pflegegrad 3 umfasst ab dem 1. Januar 2017 Versicherte aus der bisherigen Pflegestufe 2 – und aus der Pflegestufe 1, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, siehe dazu aber unten). Anpassung der Krankentransport-Richtlinie an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterlesen

Verbesserte soziale Absicherung pflegender Angehöriger ab 2017

Die meisten Pflegebedürftigen werden in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Dies ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, wie sich bereits aus § 3 Satz 1 SGB XI ergibt:

„Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“

Deshalb ist es sachgerecht, dass der Gesetzgeber für Versicherungsansprüche gegen die Sozialversicherung sorgt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird die soziale Absicherung die Arbeitslosenversicherung- und Rentenversicherung betreffend zum 01.01.2017 verbessert. Verbesserte soziale Absicherung pflegender Angehöriger ab 2017 weiterlesen

Bearbeitungsfrist und Strafzahlung der Pflegekassen ab 1.11.2016 ausgesetzt

Bisher galt: Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen, wenn sie die Verzögerung zu vertreten hatte.

Dies ändert sich nun ab 1. November 2016. Ab diesem Zeitpunkt wird die 25-Tage-Arbeitsfrist und damit zusammenhängend die „Strafzahlung“ ausgesetzt. Bearbeitungsfrist und Strafzahlung der Pflegekassen ab 1.11.2016 ausgesetzt weiterlesen

Ausnahmen zur Aussetzung der 25-Tage-Arbeitsfrist

Die 25-Arbeitstage-Frist (früher: 5 Wochen) zur Bescheidung von Pflegeanträgen wird vom 1. November 2016 bis zum 31. Dezember 2017 ausgesetzt. Um die Umstellung und ein in 2016/2017 zu erwartendes erhöhtes Begutachtungsaufkommen zu bewerkstelligen, wurden mit dem PSG II entsprechende Übergangsregelungen in das SGB XI eingefügt (§ 18 Abs. 2b bis 31.12.2016, § 142 Abs. 2 ab 1.1.2017).

Dieser Grundsatz wird nur durchbrochen, wenn „ein besonders dringlicher Entscheidungsbedarf“ vorliegt, dann gilt weiterhin die 25-Tage-Arbeitsfrist. Wann ein solcher Entscheidungsbedarf vorliegt – darüber schweigt sich das Gesetz aus. Vielmehr wurde der GVK-Spitzenverband beauftragt, dies bundeseinheitlich festzulegen. Eine entsprechende Bekanntmachung des Spitzenverbandes vom 6.9.2016, der bundeseinheitlich gilt, liegt nun vor. Ausnahmen zur Aussetzung der 25-Tage-Arbeitsfrist weiterlesen

PSG II-Ergänzung: Bundestag entscheidet zur Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Am 07.07.2016 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ verabschiedet. Im sogenannten Omnibusverfahren hatte der Gesetzgeber diesem Gesetz mehrere Änderungen des SGB XI angehängt.

Dazu gehört auch die Ergänzung des erst mit dem PSG II verabschiedeten §§ 92c ff. SGB XI, welche das Verfahren für die Überleitung der Pflegesätze nach Pflegestufen in Pflegesätze nach Pflegegraden für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen regeln. Unklar blieb in der derzeit vorliegenden PSG II-Fassung dieser Paragrafen, ob auch für Kurzzeitpflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil zu ermitteln ist und wie die ggf. erforderliche alternative Überleitung der Pflegesätze bei diesen Einrichtungen durchzuführen ist. Wir berichteten.

Diese Fragen hat der Bundestag mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ beantwortet. Carmen P. Baake fasst die Neuerungen zusammen; wir stellen hier eine Arbeitshilfe zur Umrechnung der Pflegesätze zur Verfügung. PSG II-Ergänzung: Bundestag entscheidet zur Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen weiterlesen