Bei der Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit einhergehende Umstellung der Vergütungsstrukturen im vollstationären Bereich ist bei der Barmer-GEK-Pflegekasse nicht alles rund gelaufen.
Konkret lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Mai 2016 hatten die stationären Pflegeeinrichtungen von der BARMER Informationen über die Pflegestufe und die eingeschränkte Alltagskompetenz zu ihren Bewohnern erhalten, die leider nicht vollständig korrekt waren. Bewohner wurden teilweise fälschlicherweise mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass es in den Fällen, in denen die Informationen im Vergleich zum späteren Überleitungsbescheid einen zu niedrigeren Pflegegrad aufwies, zu einer finanziellen „Deckungslücke“ im Bereich der Leistungsbeträge der Pflegekasse gekommen ist bzw. die Pflegesätze bei betroffenen Einrichtungsträgern falsch berechnet wurden. Falsche Bescheide: Barmer GEK übernimmt Deckungslücke bei betroffenen Pflegeeinrichtungen weiterlesen