Schlagwort-Archive: Pflegegradmanagement

Rechnen lassen: Pflegegrad schnell mithilfe des NBA-Tools ermitteln

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in mehreren Berechnungsstufen.

Bezogen auf die sechs Module ist bei über 60 Einzelkriterien festzulegen, ob bzw. wie selbstständig bzw. mit welchem Grad der Fähigkeit die jeweilige Aktion ausgeführt werden kann. Je nach Hilfe-bzw. Unterstützungsbedarf ist eine bestimmte Anzahl von Punkten je Kriterium zu vergeben. Diese Punkte sind dann je Modul zu addieren und den „gewichteten“ Punkten je Modul zuzuordnen. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Additon die Gesamtpunkte zu bilden. Auf Basis der erreichten Gesamtpunkte wird dann der Pflegegrad bestimmt.

Klingt kompliziert? Ist es auch.

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Pflegereform 2017 erklärt auf YouTube

Carmen P. Baake jetzt auch bei YouTube! In unseren Videos erläutert die Expertin wichtige Aspekte der Pflegestärkungsgesetze – Neues Begutachtungsverfahren, Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil und weitere Themen, mit denen Sie sich schnell vertraut machen müssen.

Quelle: YouTube Kanal des WALHALLA Fachverlages

Praxishilfe: Umstellung auf Pflegegrade in Altenheimen

Wer nicht verhandelt, erhält keinen PSG II-Zuschlag!
Wer verhandeln möchte, muss frühzeitig das Pflegestufenmanagement aktivieren!

Die ab 1.1.2017 geltenden Pflegegrade werden die Pflegestufen und Einstufungen zur eingeschränkten Alltagskompetenz ersetzen. Die Vorarbeiten in den Einrichtungen müssen bereits jetzt beginnen, um die wirtschaftliche Umstellung zum Jahreswechsel erfolgreich schultern zu können.

Jeder Heimbetreiber wird sich aufgrund der existentiellen wirtschaftlichen Bedeutung mit der Pflegegradumstellung zu befassen haben. Je mehr Wissen ihm zur Verfügung steht, desto besser kann der ökonomische Übergang optimiert werden. Wer sich nicht strategisch ausrichtet, wird im Jahr 2017 mitunter auf die Situation stoßen, dass die Pflegekasse anstatt mit 1.064 Euro nur noch mit 770 Euro bezuschusst, der Eigenanteil aber niedrig festgelegt wurde und bei diesem Bewohner die Heimentgelte dann um 300 Euro gesunken sind.

Um derartige Umsatzeinbußen im Jahr 2017 nicht nachbessern zu müssen, kann gut vorgearbeitet werden. Praxishilfe: Umstellung auf Pflegegrade in Altenheimen weiterlesen