Im sogenannten Omnibus-Verfahren hat der Bundestag in der Nacht vom 01. zum 02.06.2017 nach zweiter und dritter Beratung dem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften“ in der vom Ausschuss für Gesundheit empfohlenen Fassung zugestimmt. Ob es an der frühen Morgenstunde lag – die „Beratung“ begann um 1:55 Uhr morgens -, dass der Bundestagspräsident den Tagesordnungspunkt mit den Worten einleitete: „Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Offenkundig sind damit alle einverstanden.“ wissen wir nicht. Es wurde nicht beraten, sondern nur abgestimmt.
Das wurde beschlossen
- 115 SGB XI wird um die Absätze 3a und 3b wie folgt ergänzt: