Die Aufwandsentschädigung des Betreuers steht einem Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG entgegen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 15 K 3228/16 E). Kein Anspruch auf einen Pflege-Pauschbetrag bei Aufwandsentschädigung für Betreuer weiterlesen