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So konkret wie möglich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

„Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.“ – so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16).

Dieser Beschluss gleicht einem Paukenschlag gegen formularhaft verfasste bzw. ausgefüllte Patientenverfügungen. Denn der BGH lässt zu allgemein gehaltene Formulierungen wie der Wunsch nach einem „würdevollen Sterben“ oder die Ablehnung „lebensverlängernder Maßnahmen“ nicht mehr gelten. Sie sind ihm nicht konkret genug. Bereits verfasste Verfügungen und Vollmachten sind dahingehend also dringend zu überprüfen.

Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Dreißig Prozent der Deutschen haben bislang eine Patientenverfügung abgefasst. Viele sind sich nicht sicher, ob ihre Dokumente praxistauglich sind. Deshalb ist es gut, dass der BGH mit seinem Beschluss für Klarheit gesorgt hat. Formulierungen in Patientenverfügungen müssen hinreichend konkret sein. Denn schließlich geht es um Entscheidungen über Leben und Tod. Ankreuzformulare sind deshalb in der Regel unzureichend und wiegen die Verfasser in falscher Sicherheit. Nach dem Beschluss sind Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Dokumente zu überprüfen.“

Hier eine Zusammenfassung des Beschlusses: So konkret wie möglich: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen weiterlesen

Medikamententests an einwilligungsunfähigen Patienten abgewendet?

An sich hätte am Donnerstag (9.6.2016) das „Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ den Bundestag in zweiter und dritter Lesung durchlaufen sollen (Drucksache 18/8034). Wie der Tagesordnung des Bundestages zu entnehmen ist, wurde die Lesung dieses Gesetzentwurfes (TOP 18) nun abgesetzt. Die Passagen zur Ausweitung möglicher Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Patienten hatte zu massiven Streitigkeiten innerhalb der CDU und mit dem Koalitionspartner geführt. Medikamententests an einwilligungsunfähigen Patienten abgewendet? weiterlesen

Praxistest mit Notfalldaten

Ab Juni 2016 startet eine Testphase mit Ärzten aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Notfalldatensätze von Patienten. Sie erproben das Anlegen des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte.  Ziel des sogenannten „NFDM-Sprint“-Projekts ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und Kliniken funktioniert. Dies ist Voraussetzung für den ab Januar 2018 bestehenden Anspruch gesetzlich Versicherter auf Vorhaltung von E-Notfalldaten. Dieser Rechtsanspruch wurde zum Jahreswechsel mit dem E-Health-Gesetz eingeführt. Praxistest mit Notfalldaten weiterlesen