Schlagwort-Archive: Kurzzeitpflege

Bayern: Verbesserungen in der Pflege geplant

In der Kabinettssitzung vom 10. April 2018 wurde ein Paket an Verbesserungen beschlossen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen soll:

  • Landespflegeld i.H.v. 1000 € jährlich
  • Verdopplung der Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung
  • Jährlich 1000 neue bedarfsgerechte Pflegeplätzen
  • Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen; Ziel: 500 neue Plätze
  • Errichtung eines Landesamtes für Pflege

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PSG II-Ergänzung: Bundestag entscheidet zur Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Am 07.07.2016 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ verabschiedet. Im sogenannten Omnibusverfahren hatte der Gesetzgeber diesem Gesetz mehrere Änderungen des SGB XI angehängt.

Dazu gehört auch die Ergänzung des erst mit dem PSG II verabschiedeten §§ 92c ff. SGB XI, welche das Verfahren für die Überleitung der Pflegesätze nach Pflegestufen in Pflegesätze nach Pflegegraden für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen regeln. Unklar blieb in der derzeit vorliegenden PSG II-Fassung dieser Paragrafen, ob auch für Kurzzeitpflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil zu ermitteln ist und wie die ggf. erforderliche alternative Überleitung der Pflegesätze bei diesen Einrichtungen durchzuführen ist. Wir berichteten.

Diese Fragen hat der Bundestag mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ beantwortet. Carmen P. Baake fasst die Neuerungen zusammen; wir stellen hier eine Arbeitshilfe zur Umrechnung der Pflegesätze zur Verfügung. PSG II-Ergänzung: Bundestag entscheidet zur Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen weiterlesen

Drohende Versorgungslücke für Pflegebedürftige mit künftigem Pflegegrad 1

Hochgelobt und dennoch nicht ganz durchdacht sind die Leistungen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ab dem 01.01.2017 in Anspruch nehmen können.

Hochgelobt, weil der Gesetzgeber mit Einführung des Pflegegrad 1 künftig auch Personen berücksichtigt, die nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. ihrer Fähigkeiten haben. Sie können ab 01.01.2017 mit Teilhilfen und Unterstützungsleistungen erhalten, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen sollen. Der Leistungskatalog dazu ist im ab dem Jahreswechsel geltenden § 28a SGB XI geregelt.

Ziel dieser Leistungen ist die möglichst lange Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Selbstständigkeit und damit Vermeidung schwerer Pflegebedürftigkeit. Laut Bundesministerium für Gesundheit wird mit bis zu 500.000 zusätzlichen Leistungsberechtigten gerechnet.

Genau diesem Personenkreis droht aber ab 01.01.2017 eine Versorgungslücke, die die Erhaltung der Selbstständigkeit (wieder) zunichte machen kann. Denn: Dieser Personenkreis hat künftig weder Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI noch auf Übergangspflege nach §§ 37 Abs. 1a, 38 oder 39c SGB V.

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Nachbesserung des PSG II im Bereich Kurzzeitpflege u. a.

Bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das PSG II ist bei der Kurzzeitpflege der Wurm drin. Damit am 1. Januar 2017 ein reibungsloser Übergang möglich ist, muss nachgebessert werden.

Über einen Korrekturvorschlag im Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zum Besitzstandsschutz bezüglich der Pflegesätze haben wir ja schon berichtet.

Nun sollen im sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen „Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ Korrekturen eingefügt werden, die die amublante Intensivpflege, die Überleitung von Kurzzeitpflegeinrichtungen und die Aussetzung der Verzögerungsgebühr betreffen. Nachbesserung des PSG II im Bereich Kurzzeitpflege u. a. weiterlesen

Besitzstandsschutz Kurzzeitpflege ab 01.01.2017: Im PSG II vergessen!

Noch in der Gesetzesbegründung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hieß es, ein Besitzstandsschutz für Kurzzeitpflege sei nicht erforderlich, weil der Leistungsbetrag sich nicht ändere. Doch hatten die Verantwortlichen bedacht, dass Pflegebedürftige, die automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet werden, ab dem 01.01.2017 möglicherweise höhere Pflegesätze bezahlen müssen? Offenbar nicht.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll diesen Fehler nun korrigieren.

Eine Analyse von Carmen P. Baake. Besitzstandsschutz Kurzzeitpflege ab 01.01.2017: Im PSG II vergessen! weiterlesen