Schlagwort-Archive: Hilfe zur Pflege

PSG III: Statement des Deutschen Städtetages

Zum Kabinettsbeschluss am 28. Juni 2016 zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) gab der Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, ein Statement ab, das einerseits die Stärkung der Kommunen begrüßt, andererseits mehr Freiheiten fordert und die Bundesregierung auffordert, hier nachzubessern.

Bezüglich des engen Zeitplans (wir berichteten), wird vom Städtetag bezweifelt, dass das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann – und falls doch – dann ohne die ausreichende verwaltungsorganisatorische und leistungsrechtliche Vorbereitung der Sozialhilfeträger.

Auch befürchtet der Städtetag finanzielle Unwägbarkeiten für die Sozialhilfeträger, da bislang die Kostenauswirkungen der „neuen“ Hilfe für Pflege für die Städte nicht nachvollziehbar ermittelt worden sei.

Das Wort der Kommunen hat hier viel Gewicht, da die Änderungen im SGB XI und SGB XII überwiegend die Länder und die Sozialhilfeträger betreffen. Dies macht das PSG III im Bundesrat zustimmungspflichtig! PSG III: Statement des Deutschen Städtetages weiterlesen

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Inhalt und Zeitplan zur Umsetzung

Ende April wurde der Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ in die Ressortabstimmung gegeben bzw. an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis 20. Mai 2016 verschickt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 – parallel mit den umfassenden Neuerungen des PSG II – in Kraft treten.

Dem Facebook-Auftritt von Mechthild Rawert (Bundestagsabgeordnete, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit) ist folgender Zeitplan zu entnehmen:

20. Mai 2016 Frist für die Stellungnahme der Verbände
30. Mai 2016 Fachanhörung des Ministeriums
Juni 2016 Kabinettsbeschluss, Einbringung des Gesetzentwurfs
23. September 2016 Zuleitung des Entwurfs an den Bundesrat bzw. erste Behandlung in der 948. Sitzung des Bundesrates
1. Januar 2017 Inkrafttreten des Gesetzes

Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind:

  • Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie einer besseren Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote
  • Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den sozialhilferechtlichen Vorschriften (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, BVG) und damit Herstellung einer weitgehenden Begriffsidentität zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA, Neues Begutachtungsassessment)
  • Erweiterung bzw. Neufassung des Leistungskatalogs der Hilfe zur Pflege
  • Auflösung von Schnittstellenproblematiken in den sozialen Leistungssystemen, insbesondere Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe zur Pflege sowie bei Teilhabe-Elementen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Inhalt und Zeitplan zur Umsetzung weiterlesen

Elternunterhalt auch bei Patchworkfamilie von Unverheirateten?

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich heute mit der Frage zu befassen, wie die Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Sohnes zu ermitteln ist, der – in nichtehelicher Lebensgemeinschaft – mit seiner Lebensgefährtin und einem gemeinsamen und zwei Kindern aus früherer Ehe zusammenlebt. Elternunterhalt auch bei Patchworkfamilie von Unverheirateten? weiterlesen