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Einfachere Genehmigung von Heilmitteln ab 1.1.2017

Ab dem 1. Januar 2017 wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für langfristigen Heilmittelbedarf eingeführt. Patienten, die aufgrund schwerer Schädigungen, Behinderungen oder chronischer Krankheiten mindestens ein Jahr lang Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Logopädie) benötigen, werden ab dem Jahreswechsel schneller und unbürokratischer versorgt. Einfachere Genehmigung von Heilmitteln ab 1.1.2017 weiterlesen

Mehr Klarheit bei der Verordnung von Heilmitteln

Mit der Änderung des § 32 Abs. 1a SGB V durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 30. Juni 2016 in einer Richtlinie die Bedingungen zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit langfristigem Behandlungsbedarf neu zu regeln.

Der G-BA hat nun eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) beschlossen und dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Sie soll dann am 1. Januar 2017 zusammen mit den Änderungen im SGB V zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Verordnungen in Kraft treten. Die neuen Vorgaben gelten dann für alle gesetzlichen Krankenkassen.

In der Heilmittel-Richtlinie werden dann diejenigen Diagnosen gelistet sein, bei denen aufgrund einer schweren Behinderung und/oder einer schweren chronischen Erkrankung von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Mehr Klarheit bei der Verordnung von Heilmitteln weiterlesen