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Anpassung der Krankentransport-Richtlinie an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Krankentransport-Richtlinien regeln die Details zur ärztlichen Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten.

Nach dem aktuellen Wortlaut von § 8 Abs. 1 der Richtlinie können auch Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden, wenn der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“, “Bl“ oder “H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegt.

Dieser Wortlaut würde ab 1. Januar 2017 bedeuten, dass aufgrund der Überleitungsregeln Patienten ab dem Pflegegrad 3 Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden könnten (Pflegegrad 3 umfasst ab dem 1. Januar 2017 Versicherte aus der bisherigen Pflegestufe 2 – und aus der Pflegestufe 1, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, siehe dazu aber unten). Anpassung der Krankentransport-Richtlinie an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterlesen

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil und Pflegesätze nach Pflegegraden im Pflegeheim ab 01.01.2017: Verhandlungen haben begonnen!

In Deutschland gibt es ungefähr 13.000 voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Daran haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen den größten Anteil – so das Statistische Bundesamt in der Pflegestatistik 2013.

Für jedes dieser fast 13.000 Pflegeheime müssen bis spätestens November 2016 Pflegesätze nach Pflegegraden und der neue, durch das PSG II eingeführte, einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EA) ermittelt werden.

Carmen P. Baake berichtet über die gesetzlichen Vorgaben und den aktuellen Stand der Umsetzung.

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