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Verbesserte soziale Absicherung pflegender Angehöriger ab 2017

Die meisten Pflegebedürftigen werden in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Dies ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, wie sich bereits aus § 3 Satz 1 SGB XI ergibt:

„Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“

Deshalb ist es sachgerecht, dass der Gesetzgeber für Versicherungsansprüche gegen die Sozialversicherung sorgt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird die soziale Absicherung die Arbeitslosenversicherung- und Rentenversicherung betreffend zum 01.01.2017 verbessert. Verbesserte soziale Absicherung pflegender Angehöriger ab 2017 weiterlesen

Angehörige sollen durch Pflege nicht belastet werden

Eine Umfrage von PricewaterhouseCoopers zur Zukunft der Pflege zeigt: Würde es die eigene Familie treffen, wären gut drei Viertel der Bundesbürger bereit, den Partner oder einen nahen Angehörigen bei sich aufzunehmen und zu pflegen.

Trotzdem erwarten gerade einmal 16 Prozent dasselbe von ihren Verwandten, sollten sie selbst zum Pflegefall werden. 54 Prozent der Befragten gaben an, lieber professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Familie nicht zu belasten. 31 Prozent sagten, sie hätten sich über die mögliche eigene Pflegebedürftigkeit noch keine Gedanken gemacht. Befragt wurden 1018 Bundesbürger ab 18 Jahren.