Im Frühjahr diesen Jahres schlugen die Wellen hoch, als BKA-Ermittlungen einen Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten in Millionenhöhe aufdeckten. Wir berichteten ausführlich in verschiedenen Beiträgen darüber sowie über verbesserte Kontrollmöglichkeiten, die insbesondere durch das Pflegestärkungsgesetz III eingeführt werden.
Nun erging mit dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin am 26.10.2016 die erste Entscheidung gegen eine Pflegebedürftige, die zusammen mit dem Pflegedienst an einem solchen Betrug beteiligt war.
Das Sozialgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass das Sozialamt die Sozialhilfe der Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen darf, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durchsetzen.
Noch ist dieser Beschluss nicht rechtskräftig. Er kann von der Pflegebedürftigen mit der Beschwerde zum Landessozialgericht angefochten werden. Dennoch zeigt dieser Beschluss deutlich auf, welchen Risiken sich Pflegebedürftige aussetzen, wenn sie nicht genau prüfen, was sie Pflegediensten unterschreiben – oder noch schlimmer, wenn sie willentlich mit betrügerischen Pflegediensten zusammenarbeiten.
Im Folgenden daher ausführlicher die Fallbeschreibung auf Basis der Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin vom 2.11.2016; der Beschluss selbst kann über www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgelesen werden.
Leistungskürzungen wegen Pflegebetrug: erste Entscheidung des Sozialgerichts Berlin weiterlesen