Zwei wichtige, die Pflege betreffende Reformgesetze haben heute den Bundestag durchlaufen. Sowohl das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als auch das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) müssen jetzt „nur“ noch am 16.12.2016 durch den Bundesrat. Stimmt dieser den Gesetzen zu, können diese am 1.1.2017 in Kraft treten.
„Kein Gesetz geht so in den Bundestag, wie es wieder herauskommt“ – dieser Grundsatz, den der verstorbene Politiker Peter Struck geprägt hat, gilt auch für diese beiden Reformgesetze. Insbesondere das Bundesteilhabegesetz war ja in der Öffentlichkeit – insbesondere von den Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden – vehement kritisiert worden. Diese Kritik strahlte auch auf das Pflegestärkungsgesetz III ab, da es auch dort Regelungen zur Schnittstelle zwischen den Leistungssystemen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe gab.
Sowohl im Bundesteilhabegesetz als auch im Pflegestärkungsgesetz III war im ursprünglichen Gesetzentwurf geplant, dass im häuslichen Bereich Leistungen der Eingliederungshilfe denen der Pflegeversicherung künftig vorgehen sollen. Diese geplante Vorrangregelung führte zu heftiger Kritik und wurde nun fallen gelassen.
Es bleibt bei der bisherigen Regelung, dass Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe weiter wie bisher nebeneinander gewährt werden.
Zu den zahlreichen Änderungen aufgrund der Ergebnisse im Ausschuss für Gesundheit bzw. Ausschuss für Arbeit und Soziales siehe:
- zum BTHG: Beschlussempfehlung und Bericht (Drs. 18/10523)
- zum PSG III: Beschlussempfehlung und Bericht (Drs. 18/10510)