Update, 11.07.2016: Leider wurde entgegen der Erwartungen der Gesetzentwurf nicht in der 947. Sitzung des Bundesrates am 08.07.2016 eingebracht. Jetzt heißt es warten bis nach der parlamentarischen Sommerpause: die erste Sitzung des Bundesrates findet dann am 23.09.2016 statt.
Heute (28.06.) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum „Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III)“ verabschiedet. Damit kann das offizielle Gesetzgebungsverfahren eröffnet werden. Das PSG III soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Neben den bekannten Regelungsinhalten (wir berichteten)
- Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege in den Kommunen
- Anpassung der Regelungen zur im 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankerten Hilfe zur Pflege an die bereits im PSG II erfolgte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
enthält dieser Gesetzesentwurf nun auch Regelungen zur
- Einführung eines systematischen Prüfrechts der gesetzlichen Krankenversicherung , um gegen Abrechnungsbetrug vorgehen zu können (wir berichteten)
Den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahren darf man als durchaus „sportlich“ betrachten, in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, der Bundesrat also zustimmen muss; im Falle der Nichtzustimmung muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um eine Lösung herbeizuführen.
Wegen der anstehenden parlamentarischen Sommerpause und des bereits jetzt „vorgezogenen“ Wahlkampfgeplänkels im Bundesrat (siehe Integrationsgesetz, siehe Rechtsvereinfachungsgesetz im SGB II-Bereich) darf man gespannt sein, ob der vorgeschlagene Zeitplan eingehalten werden kann:
- Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundesrat: 8. Juli 2016 Update 11.07.2016: es erfolgte leider keine Einbringung des Gesetzentwurfs; vermutlich geschieht dies in der 948. Sitzung des Bundesrates am 23.09.2016 parallel zur 1. Lesung im Bundestag
- 1. Lesung Bundestag: 22./23. September 2016
- 1. Durchgang Bundesrat: 23. September 2016
- 2./3. Lesung Bundestag: November/Anfang Dezember 2016
- 2. Durchgang Bundesrat: 16. Dezember 2016
- Inkrafttreten: 1. Januar 2017 (überwiegend, Teile des SGB XII sollen erst – parallel mit dem Bundesteilhabegesetz – am 1. Januar 2020 in Kraft treten)
Veröffentlicht ist bisher nur der Referentenentwurf, der auch als Kabinettsvorlage (zusätzlich mit den unveröffentlichten jüngsten Änderungsvorschlägen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug) diente.
Wir werden den offiziellen Gesetzentwurf zur Verfügung stellen, sobald wir diesem habhaft werden ;-). Eine Zusammenfassung der Materialien finden Sie stets in der Rubrik Arbeitshilfen > Gesetzesvorhaben