Pflegestärkungsgesetz III (PSG III), Kommunales Pflegestärkungsgesetz

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und insbesondere das Neue Begutachtungsassessment (NBA) wurden für die Zwecke der Feststellung des Leistungszugangs und der Verbesserung und fachlich fundierte Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und der Pflegeversicherung geschaffen.

Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist für andere Sozialleistungssysteme ohne ausdrückliche Verweisung rechtlich nicht verbindlich und nur hinsichtlich seiner fachlichen Grundlegung als Beitrag zu einem fachlich geprägten, umfassenden Verständnis von Pflegebedürftigkeit anzusehen.

Um die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen (Sozialhilfeleistungen, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz usw.) näher zu definieren, ist ein weiteres Gesetz notwendig („Pflegestärkungsgesetz III“).

Am 28. Juni 2016 wurde das PSG III im Kabinett verabschiedet (Kabinettsvorlage der der Referentenentwurf (PDF-Datei, Stand 26.4.2016).

Der Gesetzentwurf wird am 8. Juli 2016 im Bundesrat eingebracht und nach der parlamentarischen Sommerpause ab 23. September weiterbehandelt (BT-Drs. 18/9518, PDF-Datei abzurufen über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages).

Achtung: Zwischen dem Referentenentwurf und dem eingebrachten Gesetzentwurf gibt es zahlreiche Änderungen, die aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen noch vor Einbringen des offiziellen Gesetzentwurfs eingefügt wurden.

Am 1. Dezember 2016 wurde das PSG III mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf verabschiedet; diese sind zu finden in der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (Drs. 18/10510).

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat dem PSG III zugestimmt (siehe TOP 13 der 952. Sitzung des Bundesrates); zu beachten ist dabei die Entschließung des Bundesrates, mit der Änderungen zu den neuen §§ 123, 124 (Modellvorhaben) und eine Evaluation der Kosten, die die Träger der Sozialhilfe aufbringen müssen sowie der Auswirkungen der neuen Vergütungsregeln (§ 84 f. neu SGB XI) ; siehe dazu den Beschluss 720/16 (B).

Eine Übersicht über Neuerungen und den Gang des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie bei uns auch über das Schlagwort „PSG III„.