Verpflichtung zum Angebot von Pflegekursen

Die Pflegekasse ist seit 1. Januar 2016 verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen entweder als Gruppen- oder Einzelschulungen durchzuführen (Aufgabe der bisherigen „Soll“-Regel zugunsten einer Verpflichtung, „Muss“-Regel).

Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Einzelschulung zuhause beim Pflegebedürftigen statt (ebenfalls zwingende Regelung). Dazu bedarf es der Einwilligung des Pflegebedürftigen.