Das Pflegestärkungsgesetz II sieht bereits seit 1. Januar 2016 diverse Verbesserungen vor bzw. schafft es Regelungen zur Vorbereitung des Übergangs auf das neue Recht. Hier ein Übersicht:
- Information über Ansprüche, Pflegeberatung
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Pflegegeld für acht Wochen
- Verpflichtung zum Angebot von Pflegekursen
- Neuverhandlung der Pflegesätze in teil- und vollstationären Einrichtungen
- Weiterentwicklung der Regelungen zur Qualitätssicherung
- Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen