Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde vom Gesetzgeber beauftragt, in einer Richtlinie festzulegen, auf welche zahnmedizinischen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen künftig einen gesonderten Anspruch haben.
Den Auftrag hierzu erhielt der G-BA bereits im Juli 2015. Eine Arbeitsgruppe wurde für diese Thematik speziell eingesetzt. Nun ist es soweit, der G-BA hat eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht. In Sicht: Bessere präventive Zahnbehandlung Pflegebedürftiger weiterlesen