Neues Heimgesetz in Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 14. April 2016 das Gesetzgebungsverfahren zum neuen „Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen“ (bisher: Niedersächsisches Heimgesetz) abgeschlossen. Die Novelle kann damit am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, passende Wohn- und Pflegeform können nun auch in Niedersachsen besser ausgewählt werden. Zudem wurden Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen abgebaut.Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot in Niedersachsen weit über das der klassischen „Heime“ hinausreicht. In Niedersachsen gibt es 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt bisher das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hatte. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Niedersächsische Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden.

Mit der Gesetzesnovelle schafft Niedersachsen die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Das neue Gesetz wird demnächst im Gesesetzblatt veröffentlicht, die Änderungen können bereits in der Drucksache 17/5493 nachgelesen werden. Sie gelten ab 1. Juli 2016.