Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad grundsätzlich durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
Kinder 0 bis 18 Monate
Für pflegebedürftige Kinder im Alter von 0 bis 18 Monaten wird eine Sonderregelung getroffen. Sie werden bei gleicher Einschränkung um einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder/Erwachsene. Diese Sonderregelung dient vor allem dazu, neben den Kindern die Eltern der Kinder zu entlasten und häufige Begutachtungen in den ersten Lebensmonaten zu vermeiden. Außerdem können mit dieser Regelung natürliche Entwicklungsschwankungen aufgefangen werden.
Der Pflegegrad wird durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
Nach der Einstufung können die Kinder in diesem Pflegegrad ohne weitere Begutachtung bis zum 18. Lebensmonat verbleiben.
Ausnahme: Ein Höherstufungsantrag oder eine Nachuntersuchung ist aus fachlicher Sicht notwendig.
Stufengliederung des NBA (Punkteskalierung) für Kinder von 0 bis 18 Monaten:
Pflegegrad (PG) | Klassifikation | Punkte |
---|---|---|
kein PG | — | unter 12,5 |
PG 2 | erhebliche Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 |
PG 3 | schwere Beeinträchtigung | 27,5 bis unter 47,5 |
PG 4 | schwerste Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 |
PG 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 70 bis 100 |