Modul 1: Mobilität
Hier geht es um die körperliche Bewegungsfähigkeit:
Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier werden Fähigkeiten, die das Verstehen und Reden betreffen, berücksichtigt:
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier geht es um darum, inwieweit das Verhalten und Handeln gesteuern werden kann:
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Modul 4: Selbstversorgung
Hier wird geprüft, inwieweit Handlungen im Alltag bewerkstelltigt werden können:
Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Hier wird abgeprüft, wie selbstständig jemand eine Krankheit und eine damit einhergehende ärztlich verordnete Therapie bewältigen kann bzw. mit Hilfsmitteln umgehen kann, insbesondere:
Medikamenteneinnahme, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Wundversorgung, Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln, Einhalten von Therapiemaßnahmen oder Diaten, Besuche von Ärzten oder anderen medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen
Wichtig: Bisher spielten pflegerische Maßnahmen der sogenannten Behandlungspflege in aller Regel keine Rolle. Ab 2017 erfolgt hier eine Änderung.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Hier wird erfasst, wie selbstständig die Person ihren Tagesablauf gestalten kann oder ob Unterstützungsbedarf besteht:
Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Außerdem: Im Rahmen der Begutachtung sind auch die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeitsstörungen in den Bereichen
- außerhäusliche Aktivitäten (z .B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs, sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, in einem Pkw mitfahren)
und
- Haushaltsführung (z. B. Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten)
festzustellen.
Aber: Diese beiden Bereiche (Modul 7 und 8) werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Sie sollen Pflegeberater dazu dienen, einen passgenaueren Versorgungsplan zu erstellen bzw. die Pflegeplanung noch besser auf die Bedürfnisse des zu Pflegenden anzupassen.