Die Kassen bekommen weiterhin Druck. In einem Positionspapier fordert Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, mehr Transparenz und Qualität bei der Hilfsmittelversorgung.
Das Hilfsmittelverzeichnis soll schneller aktualisiert und auf Stand der aktuellen Technik gebracht werden; dazu sollen gesetzlich klar vorgegebene, sanktionsbewehrte Fristen eingeführt werden.
Zur Schaffung von mehr Versorgungsqualität sollen die Krankenkassen bei Vergabe der Hilfsmittelverträge nicht mehr nur wie bisher den niedrigsten Preis werten; bei den Ausschreibungen sollen künftig die Kriterien Qualität, individueller Bedarf, Versorgungssicherheit und Wohnortnähe stärker Beachtung finden.
Über eine gesetzliche Klarstellung soll eine Wahlfreiheit bei aufzahlungsfreien Hilfsmitteln eingefügt werden; jeder Leistungserbringer soll verpflichtet werden, mehrere aufzahlungsfreie Hilfsmittel anzubieten.
Zur Einhaltung der Versorgungsverträge sollen Krankenkassen neue Instrumente an die Hand gegeben werden; derzeit können die Verträge nur unzureichend überprüft werden.
Um mehr Transparenz über Qualität, Leistungsumfang und Aufzahlungskriterien zu schaffen, sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, diese Angaben zu veröffentlichen; so soll ein Vergleich der Leistungen der Krankenkassen für die Versicherten möglich werden.
Diesem Positionspapier vorausgegangen war der „Inkontinenzmittelstreit“ zwischen Laumann und dem GKV-Spitzenverband. Nachdem der Patientenbeauftragte gehäuft Beschwerden über die schlechte Qualität und die mangelnde Versorgungspraxis erhielt, drohte er im Oktober 2015 damit, die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln unter die Lupe zu nehmen und die Qualität der Produkte testen zu lassen. Dies zeigte bereits zwei Monate später Wirkung: nach mehr als 20 Jahren aktualisierte der GKV-Spitzenverband erstmals die Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses. Von einem Test sieht der Patientenbeauftragte nun ab. Wie das Positionspapier aber zeigt, ist das Thema „qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln“ für Laumann noch nicht vom Tisch. Er fordert weiterhin strengere gesetzliche Regelungen.