Pflegestärkungsgesetz II

Mit dem „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Pflegestärkungsgesetz II – PSG II) wurden die Weichen für die Einführung des lange diskutierten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbunden den neuen Regeln zur Begutachtung endgültig gestellt. Am 1. Januar 2017 ist es soweit – dann gelten die neuen Vorgaben.

Das „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ wurde am 28. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2015, S. 2424). Die Änderungen treten überwiegend am 1. Januar 2017 in Kraft, einige Verbesserungen und vorbereitende Regelungen gelten bereits seit 1. Januar 2016 (siehe dazu auch die Übersicht „Verbesserungen 2016„).