Ende Januar hat sich der Expertenbeirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs konstituiert. Die Leitung hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe inne.
Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017.
Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ergeben. Ebenfalls unterstützt werden sollen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene. Auch die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen sowie die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument soll begleitet werden.
Der Beirat repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.