Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) haben eine gemeinsame Empfehlung formuliert, wie die Überleitung zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aussehen soll. Bestandteil ist auch eine bundesweit einheitliche Formel, nach der die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade für die stationäre Pflege berechnet werden könnte.
Mit diesem Vorschlag könne der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich werde ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben erreicht. Darüber hinaus ermögliche die Empfehlung den Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern, Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Auch hierzu könne die von vdek und bpa erstellte Formel verwendet werden.
Die Empfehlung und die Umrechnungsformel können auf der Homepage der Verbände abgerufen werden.