Einfachere Genehmigung von Heilmitteln ab 1.1.2017

Ab dem 1. Januar 2017 wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für langfristigen Heilmittelbedarf eingeführt. Patienten, die aufgrund schwerer Schädigungen, Behinderungen oder chronischer Krankheiten mindestens ein Jahr lang Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Logopädie) benötigen, werden ab dem Jahreswechsel schneller und unbürokratischer versorgt.

Kern des vereinfachten Genehmigungsverfahrens sind zwei Diagnoselisten in der Heilmittel-Richtlinie (Fassung ab 1.1.2017), in der die Erkrankungen aufgeführt sind, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und bei denen der behandelnde Arzt die erforderlichen Heilmittel verordnen kann. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht notwendig. Wir haben über die Änderung der Heilmittel-Richtlinie bereits im Frühjahr berichtet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun eine Patienteninformation herausgegeben, die sowohl den Ablauf beschreibt als auch ein Musterschreiben enthält. Dieses Musterschreiben kann genutzt werden, wenn die Erkrankung nicht in den Anlagen gelistet ist und dennoch eine Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Vorteil in diesen Fällen: Schon während des laufenden Genehmigungsverfahrens bei der Krankenkasse können sie ihre Heilmitteltherapie beginnen.