BTHG in der Ausschuss-Sitzung korrigiert

Die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist beendet. Viele Änderungen, die Behinderten- und Wohlfahrtsverbände vehement gefordert haben, sind eingeflossen.

Wichtig für die Pflege: Die Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, die über den Sozialhilfeträger läuft, bleibt unverändert. Der im Gesetzentwurf geplante Vorrang von Pflegedienstleistungen gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe wurde aus dem Entwurf herausgenommen. Es bleibt damit bei der jetzigen Regelung der Gleichrangigkeit beider Leistungen.

Morgen befasst sich der Bundestag mit dem BTHG, am 16. Dezember wird es dann im Bundesrat behandelt. Ob der Gesetzentwurf in der mit der Ausschussempfehlung geänderten Fassung – insbesondere im Bundesrat – durchgeht, muss abgewartet werden. Es bleibt spannend ..

Quelle: Heute im Bundestag, 30.11.2016 (hib 702/2016)