Bessere Inkontinenzmittel per Gesetz?

Die Qualität von Inkontinenzmitteln ist seit langem in der Kritik. Aufgrund zahlreicher Patientenbeschwerden hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann bereits im Herbst die Überarbeitung der Hilfsmittelrichtlinie gefordert. Dies ist zwar zwischenzeitlich geschehen, aber Laumann hält das nicht für ausreichend und will die Kassen nun per Gesetz verpflichten, betroffene Patienten mit einer besseren Qualität zu versorgen.

„Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“ – so Laumann im Beitrag der Sendung von plusminus am 17. Februar 2016.

Die Probleme treten auf, weil viele Kassen bei ihren Ausschreibungen den Zuschlag für die Produkte vorrangig nach dem niedrigsten Preis vergeben, wie Laumann schon seit Längerem kritisiert. Er wolle nun festschreiben, dass Qualität stärker gewichtet werden müsse. Zudem sollten Patienten zwischen verschiedenen aufschlagsfreien Hilfsmitteln wählen können. Dafür brauche es eine „gesetzliche Klarstellung“. Der GKV-Spitzenverband müsse künftig mit Sanktionen rechnen, wenn er das Verzeichnis bezahlter Hilfsmittel nicht regelmäßig dem aktuellen Stand der Technik anpasse. (Meldung im SPIEGEL 8/2016).

Der GKV-Spitzenverband hatte im Dezember 2015 nach mehr als 20 Jahren die Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses erstmals aktualisiert, nachdem Laumann im Oktober 2015 aufgrund zahlreicher Beschwerden angekündigt hatte, eine Studie in Auftrag zu geben, mit der die Qualität der Produkte getestet werden soll.