In der Kabinettssitzung vom 10. April 2018 wurde ein Paket an Verbesserungen beschlossen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen soll:
- Landespflegeld i.H.v. 1000 € jährlich
- Verdopplung der Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung
- Jährlich 1000 neue bedarfsgerechte Pflegeplätzen
- Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen; Ziel: 500 neue Plätze
- Errichtung eines Landesamtes für Pflege
Landespflegegeld
Pflegebedürftige in Bayern erhalten künftig ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € jährlich. Die Auszahlung soll nach den Plänen der bayerischen Staatsregierung bereits im Spätsommer 2018 beginnen.
Voraussetzungen:
- Wie beim Pflegegeld nach SGB XI muss eine Versorgung durch nichterwerbstätige Pflegepersonen zuhause stattfinden.
- Der Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Hauptwohnsitz in Bayern haben.
- Es muss eine Einstufung vorgenommen worden sein; der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 vorweisen.
Die Kosten des neuen Landespflegegelds werden bei geschätzt 360.000 Anspruchsberechtigten bei rund 400 Mio. € jährlich liegen.
Verdopplung der Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung
Derzeit verfügt Bayern schon über ein großes Netz an hospiz- und palliativmedizinischer Versorgung mit vielen Haupt- und Ehrenamtlichen. Dieses Netz soll nun noch engmaschiger werden.
Die Versorgungsangebote in Bayern für schwerstkranke und sterbende Menschen sollen deshalb innerhalb der nächsten fünf Jahre verdoppelt werden. Das schließt sowohl die häusliche Pflege als auch die stationären Einrichtungen der Pflege mit ein, die für viele Menschen ihr letztes Zuhause ist.
Ziel ist es, qualitativ hochwertige hospizliche und palliativmedizinische Versorgungsangebote dort zu schaffen, wo die Menschen leben und wo sie auch ihren letzten Weg in Würde gehen wollen.
Jährlich 1000 neue Pflegeplätze
Der Ausbau von bedarfsgerechten neuen Pflegeplätzen in Bayern soll forciert werden. Hierzu wird eine Investitionskostenförderung für jährlich 1000 stationäre Pflegeplätze in Höhe von 60 Mio. € pro Jahr eingeführt.
Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen
Darüber hinaus sollen mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern geschaffen werden. Mit einer jährlichen Unterstützung von 5 Mio. € fördert der Freistaat Bayern künftig Kurzzeitpflegeplätze in professionellen Einrichtungen.
Landesamt für Pflege
Es soll ein eigenständiges bayerisches Landesamt für Pflege geben. Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt sind, sollen hier effektiv gebündelt werden. Dazu gehören insbesondere pflegefachliche Themen, aber auch die Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Vollzug des Landespflegegelds.
Beginnend ab Sommer 2018 soll das neue Landesamt schrittweise aufgebaut werden. Der Sitz des neuen Landesamts für Pflege ist noch nicht entschieden. Das bayerische Gesundheitsministerium wird hierzu schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen erarbeiten.