Heimbetreiber haben teilweise in den letzten Wochen die Pflegesätze für vollstationäre Pflege nicht unbeträchtlich erhöht. Dies hat massive Auswirkungen auf den Besitzstandsschutz, der ab 1. Januar 2017 gelten soll, wie Carmen P. Baake in ihrer Arbeitshilfe zeigt.Die Berichte in den Medien mehren sich, dass Pflegeheime seit dem Herbst teilweise beachtliche Erhöhungen der Pflegesätze vornehmen. Als Beispiele seien eine 35-prozentigen Erhöhung in Schleswig-Holstein(Bericht der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 14.11.2016) oder eine 25-prozentige Erhöhung in Schwerin (Bericht aus der Zeitung für die Landeshauptstadt vom 2.9.2016) genannt.
Rechtsgrundlage ist das vereinfachte Verfahren in 2016 ..
Grundsätzlich ist das rechtens. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umrechnung der Pflegesätze für die Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Pflegegrade die Pflegesatzkommissionen auf Länderebene ermächtigt, dazu ein vereinfachtes Verfahren zu vereinbaren. Auf Fokus Pflegerecht hatte Carmen P. Baake dazu bereits geschrieben. Zum damaligen Zeitpunkt war allerdings noch nicht vorauszusehen, dass diese vereinfachten Verfahren bereits in 2016 dazu genutzt werden, erhebliche Pflegesatzerhöhungen vorzunehmen.
.. das zur Einschränkung des Besitzstandsschutzes in 2017 führt
Für die Pflegekassen, deren Landesverbände die Entscheidungen der Pflegesatzkommissionen entscheidend prägen, hat die Pflegesatzerhöhung in diesem Jahr den positiven Effekt, dass weitaus weniger Heimbewohner ab Jahreswechsel den für vollstationäre Pflege gesetzlich vorgegebenen Besitzstandschutz nutzen können. Dieser Besitzstandsschutz besagt, dass die Pflegekasse von Amts wegen einen Ausgleich zahlen muss, wenn der vom Heimbewohner für die Pflege im Januar 2017 zu zahlende einrichtungseinheitliche Eigenanteil höher ist als sein individueller Eigenanteil im Dezember 2016.
Carmen P. Baake erklärt in der WALHALLA Youtube-Reihe, was unter dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und dem Besitzstandsschutz zu verstehen ist:
Die Pflegekassen hebeln mit Pflegesatzerhöhungen den Besitzstandsschutz aus
Pflegesatzerhöhungen in diesem Jahr erhöhen also den vom Heimbewohner noch in diesem Jahr zu zahlenden individuellen Eigenanteil. Dadurch vermeiden die Pflegekassen in vielen Fällen die im Rahmen des Besitzstandsschutzes zu leistende Ausgleichzahlung – zu Lasten der Heimbewohner, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger, die einspringen müssen, wenn das Geld nicht reicht.
Rechnen Sie nach: So wirken sich Pflegesatzerhöhungen auf den Besitzstand aus
Sie können mit Hilfe dieser Arbeitshilfe selbst nachrechnen. Geben Sie dort die Erhöhung der Pflegesätze für das Jahr 2016 in Prozent ein und sehen Sie, welche Ausgleichszahlungen die Pflegekassen vornehmen müssen. Geben Sie danach dieselbe Pflegesatzerhöhung für die Zeit ab dem 01.01.2017 ein und beobachten Sie, wie die Ausgleichszahlungen der Pflegekassen in die Höhe schnellen.
Zur Arbeitshilfe (Excel-Format): So wirken sich Pflegesatzerhöhungen auf den Besitzstandsschutz aus
Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen zu betriebswirtschaftlichen und strategischen Themen. Zuvor war sie viele Jahre bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt. Daneben arbeitet sie als freiberufliche Dozentin und Fachautorin. Über den WALHALLA Fachverlag bietet sie Seminare zum Thema „Pflegestärkungsgesetz II“ und „Neues Begutachtungsassessment“ an.