Mit dem geplanten Pflegestärkungsgesetz III (PSG III), das am 23.9.2016 endlich in Bundestag und Bundesrat behandelt wird und so den Auftakt zum Gesetzgebungsverfahren gibt, soll die kommunale Beteiligung an der Pflegeberatung (wieder) gestärkt werden. Die Idee ist ja nicht neu. Pflegestützpunkte sind bereits jetzt im SGB XI verankert.
Nur: die Umsetzung hat bisher nicht so wie gewünscht geklappt. Oder sagen wir so: Je nach Bundesland gibt es diese Institution wenigstens ansatzweise, voll umgesetzt (z. B. Rheinland-Pfalz) oder eben gar nicht (z.B. Sachsen). Hier eine Länderübersicht:Pflegestützpunkte in den Bundesländern:
- Baden-Württemberg: 63
- Bayern: 9
- Brandenburg: 19
- Berlin: 12
- Bremen: 7
- Hamburg: 7
- Hessen: 20
- Mecklenburg-Vorpommern: 9
- Niedersachsen: 33
- Nordhrein-Westfalen: 66
- Rheinland-Pfalz: 112
- Saarland: 8
- Sachsen: —
- Sachsen-Anhalt: —
- Schleswig-Holstein: 23
- Thüringen: 2
Quelle: www.pflegestuetzpunkte-online.de
Das derzeitige Beratungsangebot ist aber viel breiter. So listet die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZOP) rund 4.500 Beratungsangebote in Deutschland von Bund und Ländern, Kommunen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Vereinen und weiteren Institutionen. Dazu kommt dann noch das Beratungsangebot der Kranken- bzw. Pflegekassen selbst.
Protagonisten dieser Beratungslandschaft sind nicht durchgehend begeistert von den Plänen, die die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft erarbeitet hat und die sich nun im PSG III wiederfinden.
Prof. Dr. Stefan Sell hat auf seinem Blog „Aktuelle Sozialpolitik“ im Beitrag „Sinnvolle Notwendigkeit oder eine sich bürokratisierende Fehlinvestition? Über das nicht nur institutionelle Gerangel im Umfeld des Pflegestärkungsgesetzes III“ Stimmen zusammengetragen, die sich kritisch mit dem Vorhaben auseinandersetzen. Ein sehr interessanter Beitrag, in dem Prof. Dr. Sell diese Stimmen gegeneinander abwägt und zu dem Fazit gelangt:
„Es gibt gute Argumente für eine Wiederbelebung und Ausweitung des übrigens schon einige Jahre alten Konzepts der Pflegestützpunkte als ein Bestandteil der anstehenden und erforderlichen Kommunalisierung der Pflege.
Zugleich muss man offen und lösungsorientiert darüber diskutieren, wie man die durchaus plausiblen Argumente der Kritiker, dass sich die Pflegestützpunkte sowohl von den Betroffenen wie auch angesichts der Mischfinanzierung aus unterschiedlichen Haushalten von den beteiligten Institutionen ablösen, verselbständigen und nach einer vielleicht innovativen Aufbruchsphase vor sich hin ausbürokratisieren, außer Kraft oder zumindest abschwächen kann. Denn die damit angesprochene Gefahr ist mehr als plausibel.“