Patientenberatung, Patienten- und Pflegebeauftragte
Patienten- und Pflegebevollmächtigter, Beauftragter der Bundesregierung
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege wirkt unabhängiger und beratender Funktion darauf hin, dass die Belange der Patienten in allen relevanten Bereichen beachtet werden und Patientenrechte geschützt und weiterentwickelt werden. Er ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren.
In nur wenigen Bundesländern gibt es eigene Patienten- und Pflegebevollmächtigte:
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Unabhängige Pflegeberatung Deutschland (UPD)
Aufgabe der UPD nach § 65b SGB V ist die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Verbrauchern und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Finanziert wird sie von den Spitzenverbänden der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV). Die Beratungsleistungen sind für Ratsuchende kostenfrei. Am 1. Januar 2016 übernahm der Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratungsleistung nachdem der GKV-Spitzenverband im Herbst 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung den Zuschlag für die neue Trägerschaft dem Unternehmen Sanvartis erteilt hat.
Pflegeberatung in den Bundesländern
Seit 2008 besteht das Recht auf eine wohnortnahe, unabhängige und kostenfreie Pflegeberatung, ggfs. durch Einrichtung von so genannten Pflegestützpunkten, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert ist.
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen