Ministerien, Spitzenorgansationen

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
und dazugehörige Institute und Einrichtungen

Bundesministerium für Gesundheit

Zuständig u.a. für: Gesundheitsversorgung, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung, Krankenversicherung, Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflegeversicherung, Patientenschutz, Prävention

Dazugehörige Institute und Einrichtungen:


Bundesmininsterium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zuständig u.a. für: Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Soziale Sicherung (Existenzsicherungsleistungen Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Hartz IV), Rente, Teilhabe und und Inklusion von Menschen mit Behinderung,


Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Zuständig u.a. für: Familie und Vereinbarkeit mit der Arbeitswelt, Verbesserung gesetzlichen Rahmenbedingungen für ältere Menschen (z B. Altenpflegegesetz, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen), Förderung der Potentiale älterer Menschen in Arbeitswelt und Gesellschaft, Förderung von Seniorenorganisationen, Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft, Ausbildungsoffensive in der Altenpflege, Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis und Weiterentwicklung der Berufsausbildung im Bereich Pflege,


Landesministerien für Gesundheit

Baden-Württemberg:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Bayern:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Berlin:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

Brandenburg:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Bremen:
Senat für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschut

Hamburg:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Nordrhein-Westfalen:
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Saarland:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sachsen:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt:
Ministerium für Arbeit und Soziales

Schleswig-Holstein:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Thüringen:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie


Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Organisationen des Gesundheitswesens in Deut­sch­land. Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), d. h. Beschlüsse und Richtlinien des G-BA werden vom BMG geprüft und genehmigt.

Dem G-BA gehören an:

Jeweils bis zu fünf allgemeine Patientenvertreter sowie fünf themenbezogene Patientenvertreterinnen und -vertreter nehmen an Plenums- und Ausschusssitzungen beratend teil. Sie haben ein Antragsrecht und das Recht, vor Abstimmungen ihr Votum einzubringen. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt. Nach § 2 der Patientenbeteiligungsverordnung stellen folgende Organisationen Vertreter: