Endlich ist die aktualisierte Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses offziell verkündet. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Laumann fordert, dass diese nun auch schnellstens bei den Versicherten ankommen müssen. Im Bundesanzeiger vom 11. März 2015 findet sich die
Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ nach § 139 SGB V (BAnz AT 11.03.2016 B6).
Der Wortlaut der neuen Produktgruppe 15 und die dazugehörigen dort gelisteten Produkte können auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.
Der GKV-Spitzenverband hatte im Dezember 2015 nach mehr als 20 Jahren die Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses erstmals aktualisiert, nachdem Laumann im Oktober 2015 aufgrund zahlreicher Beschwerden angekündigt hatte, eine Studie in Aufrag zu geben, mit der die Qualität der Produkte getestet werden soll.
In seiner Pressemitteilung vom 15. März 2016 zeigte sich Laumann erleichtert, dass nun auch eine „offizielle“ Verkündung erfolgte. Er mahnt aber an, dass die besseren Produkte umgehend bei den Versicherten ankommen müssen.
Zugleich wiederholte er in der Pressemitteilung seine bereits in einem Positionspapier niedergelegte Forderung, dass der GKV-Spitzenverband generell dafür sorgen muss, dass die Versicherten qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechende Hilfsmittel erhalten. Wir berichteten darüber bereits im Februar.
Die Drohung Laumanns, ab jetzt ganz genau bei der Hilfsmittelversorgung hinzusehen und gegebenenfalls auch mit Gesetzesänderungen gegenzusteuern, scheint bereits Wirkung zu zeigen. So kann man zumindest die Ankündigung des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, in der Pressemitteilung vom 15. März 2016 deuten:
„Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2.200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf!
Damit die Änderungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen, müssen jetzt die Krankenkassen und die Hersteller rasch die Versorgungsverträge überprüfen und ggf. anpassen. Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden.“