Gröhe fügt Verschärfungen wegen Abrechnungsbetrug in das PSG III ein

Als Reaktion auf den jüngsten aufgedeckten Abrechnungsbetrug von ambulanten Diensten hat Bundesgesundheitsminister Gröhe Gesetzesverschärfungen im Interview des Bayerischen Rundfunks angekündigt.

Diese sollen laut BR5 Inlandschronik bereits als neue Passagen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) formuliert sein.

Der bisherige Referentenentwurf wird inklusive dieser neuen Texte nächsten Dienstag (28.6.2016) dem Bundeskabinett vorgelegt. Mit Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett startet dann das „offizielle“ Gesetzgebungsverfahren zum PSG III.

Laut dem Interview sind folgende Änderungen geplant:

  • Unangemeldete Qualitätsprüfungen sollen künftig auch bei ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden, die ausschließlich häusliche Krankenpflege durchführen.
  • Die Kranken- bzw. Pflegekassen können künftig die Abrechnungen und Leistungsnachweise aller ambulanten Pflegedienste prüfen, unabhängig davon, ob für die Patientenversorgung die Kranken- oder die Pflegekassen leisten müssen.
  • Ambulante Dienste müssen bei häuslicher Krankenpflege künftig detaillierter darstellen, wie lange sie bei einem Patienten waren.
  • Die Zulassung von Pflegediensten soll von Pflegekassen genauer geprüft werden. Dazu werden die Rechtsgrundlagen im PSG III geschaffen.
  • Qualitätsstandards sollen auch für Pflegewohngemeinschaften entwickelt werden bzw. gelten.

Das siebenminütige Interview Gröhes mit dem BR 5 kann in der Mediathek des Bayerischen Rundfunks aufgerufen werden.

Hintergründe und Berichte finden Sie bei uns unter dem Schlagwort. „Abrechnungsbetrug„.