Der Bundestag hat in seiner Nachtsitzung am 29.06.2017 in 2./3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (Drs. 18/11278) angenommen.
UPDATE: Der Bundesrat hat am 07.07.2017 dem Gesetz zugestimmt. Dieses kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (mechanische Fixierung, sedierende Medikamentengabe), die an Kindern und Jugendlichen in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung vorgenommen werden, müssen damit künftig zuvor richterlich genehmigt werden. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen für Minderjährige künftig unter richterlichem Genehmigungsvorbehalt weiterlesen