Archiv für den Monat: Oktober 2016

Bearbeitungsfrist und Strafzahlung der Pflegekassen ab 1.11.2016 ausgesetzt

Bisher galt: Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen, wenn sie die Verzögerung zu vertreten hatte.

Dies ändert sich nun ab 1. November 2016. Ab diesem Zeitpunkt wird die 25-Tage-Arbeitsfrist und damit zusammenhängend die „Strafzahlung“ ausgesetzt. Bearbeitungsfrist und Strafzahlung der Pflegekassen ab 1.11.2016 ausgesetzt weiterlesen