Archiv für den Monat: Mai 2016

Mehr Klarheit bei der Verordnung von Heilmitteln

Mit der Änderung des § 32 Abs. 1a SGB V durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 30. Juni 2016 in einer Richtlinie die Bedingungen zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit langfristigem Behandlungsbedarf neu zu regeln.

Der G-BA hat nun eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) beschlossen und dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Sie soll dann am 1. Januar 2017 zusammen mit den Änderungen im SGB V zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Verordnungen in Kraft treten. Die neuen Vorgaben gelten dann für alle gesetzlichen Krankenkassen.

In der Heilmittel-Richtlinie werden dann diejenigen Diagnosen gelistet sein, bei denen aufgrund einer schweren Behinderung und/oder einer schweren chronischen Erkrankung von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Mehr Klarheit bei der Verordnung von Heilmitteln weiterlesen

Pflege-TÜV: Neue Auswertung nutzen

Die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland ist deutlich schlechter als vom offiziellen Pflege-TÜV des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bislang dargestellt. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wird aber nun durch eine neue Auswertungsmethode der Pflege-Noten durch die Bertelsmann-Stiftung untermauert.

Für das Vergleichsportal www.weisse-liste.de, einem gemeinsamen Projekt der Bertelsmann Stiftung und der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen, werden zur Auswertung nur pflegerische Kriterien herangezogen. Andere Prüfkriterien, etwa zur Organisation, zu Einrichtungsmerkmalen oder Befragungsergebnisse werden nicht berücksichtigt. Ausgangspunkt bleiben aber die Daten der Prüfungen des MDK.

Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 % der Heime beziehungsweise 29 % der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 %. Pflege-TÜV: Neue Auswertung nutzen weiterlesen

Besitzstandsschutz Kurzzeitpflege ab 01.01.2017: Im PSG II vergessen!

Noch in der Gesetzesbegründung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hieß es, ein Besitzstandsschutz für Kurzzeitpflege sei nicht erforderlich, weil der Leistungsbetrag sich nicht ändere. Doch hatten die Verantwortlichen bedacht, dass Pflegebedürftige, die automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet werden, ab dem 01.01.2017 möglicherweise höhere Pflegesätze bezahlen müssen? Offenbar nicht.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll diesen Fehler nun korrigieren.

Eine Analyse von Carmen P. Baake. Besitzstandsschutz Kurzzeitpflege ab 01.01.2017: Im PSG II vergessen! weiterlesen

Vorlagefrist für neue Begutachtungsrichtlinie läuft ab

Heute (24.5.2016) läuft die Frist für die Pflegekassen zur Erarbeitung der neuen Begutachtungsrichtlinie ab.

Die überarbeiteten Richtlinien müssen bis spätestens 24. Mai 2016 dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorliegen. Das Ministerium hat dann zwei Monate Zeit (also bis 23. Juli 2016) die neuen Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.

Diese Fristen ergeben sich aus § 17a Abs. 1 SGB XI. Es findet sich dort eine Weisung an den GKV-Spitzenverband zu einer termingebundenen Anpassung der Begutachtungs-Richtlinien um die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sicherzustellen.

Inkrafttreten wird die Begutachtungsrichtlinie selbst erst am 1. Januar 2017.

BTHG von allen Seiten unter Beschuss

Es war alles so gut gemeint: Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte das Recht für behinderte Menschen und von Behinderung bedroht Menschen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Inklusion und Teilhabe sollten keine „Worthülsen“ mehr sein, sondern umfassend in das deutsche Recht eingefügt  und umgetzt werden. Mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sollte sicher gestellt und staatliche Leistungen „wie aus einer Hand“ gewährt werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollten zudem aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens fand ein bis dato so noch nicht bekannter, umfassender Beteiligungsprozess statt. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sowie die weiteren betroffenen Akteure – insbesondere Vertreter der Bundesländer und der Leistungsträger – tagten in der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ zwischen dem 10. Juli 2014 und dem 14. April 2015 in neun Sitzungen um mögliche Reformthemen und -ziele zu diskutieren. Die Dokumentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppen kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit abgerufen werden.

Seit 26. April 2016 liegen nun als Ergebnis (?) dieser Sitzungen die Überlegungen und Ausarbeitungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Form eines Referentenentwurfs vor … nur … von allen Seiten hagelt es seitdem Kritik: von den Behindertenverbänden, den Wohlfahrtsorganisationen, den Selbsthilfeorganisationen, den Kirchen, von der von Bundesregierung bestellten Behindertenbeauftragten Bentele und von vielen engagierten Menschen mit Behinderung, exemplarisch sei hier nur die Internetseite von Raul Krauthausen genannt. BTHG von allen Seiten unter Beschuss weiterlesen